Hygienekonzept
- Stand 04.03.2022 -
das nachfolgende Hygienekonzept beruht auf der "17. Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt" vom 31. März 2022.
Bitte prüfen Sie stets vor Reiseantritt, ob es Änderungen am nachfolgenden Hygienekonzept gab.
Für sämtliche Kultur- und Tanzveranstaltungen gelten keine G-Zugangsvoraussetzungen mehr. Es muss im gesamten Haus keine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Es müssen KEINE Abstände von 1,5m mehr eingehalten werden - die Teilnehmerzahlen orientieren sich mit steigender Auslastung daher an unserem regulären Brandschutzkonzept.